IT-Innovation finanzieren mit staatlichen Förderprogrammen
Im zunehmend härter werdenden globalen Wettbewerb sollten sich kleine und mittelständische Unternehmen mit der Frage beschäftigen, ob sie nicht von staatlichen Förderprogrammen profitieren können, um ihre IT zukunftsfähig zu halten. Die zentralen Herausforderungen: die passende Förderprogramme überhaupt ausfindig zu machen, und dann die komplizierten Antragsprozesse erfolgreich zu durchlaufen.
Kurz & knapp
- Kleine und mittelständische Unternehmen sollten staatliche Förderprogramme zur Finanzierung von Innovationen in Betracht ziehen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
- Die Bundesrepublik fördert beispielsweise Unternehmen bei ihrer digitalen Transformation, der Einstellung von Innovationsassistenten, technologischen Produktentwicklungen und vielem mehr.
- Qualifizierte Berater können helfen, geeignete Programme zu identifizieren und die teilweise komplexen Antragsprozesse erfolgreich zu bewältigen.
Anmerkung der Redaktion: Dies ist ein Gastbeitrag von Diplom-Betriebswirt Bernd F. Meis, der seine Expertise aus über 20 Jahres als Unternehmensberater teilt. Mehr Informationen unter www.innovatoberatung.de.
Staatliche Innovationsunterstützung im Mittelstand – kein Ding der Unmöglichkeit
Ob eine neue CRM-Software, eine Cloud-Lösung zur besseren Zusammenarbeit mit internationalen Zweigstellen oder IoT-Technologien in der Produktion: Viele Klein- und Mittelständische
Unternehmen (KMU) wissen gar nicht, wie bunt der „Blumenstrauß“ an Fördermöglichkeiten für IT-Investitionen ist. So haben viele Bundesministerien ihre eigenen
Förderbereiche mit entsprechend komplexen Innovationsprogrammen je nach Branche.
Selbst auf den ersten Blick passende Programme erfordern eine genaue Prüfung der Förderbedingungen. Der Austausch mit dem spezifischen Fördergeber – meist gar nicht der
Bund selbst, sondern Landesbanken oder kleinere Projektträger aus der Wissenschaft und Forschung – ist daher besonders ratsam. Schon kleinere Fehler können manchmal die Chancen auf
(weitere) Unterstützung verbauen – andere Förderprogramme sind dagegen mehrfach nutzbar. Gut zu wissen: Die Förderung eines Wettbewerbers bedeutet nicht automatisch, dass
das eigene Unternehmen die Bedingungen in allen Punkten vollumfänglich erfüllt.
Die Rolle des Beraters
Viele KMU sind sich gar nicht bewusst, dass ihre Projekte förderfähig sein könnten. Beraterverbände in der Nähe oder spezialisierte Berater liefern dazu hilfreiche
Infos.
Sie beantworten Fragen, die Unternehmen im Vorfeld haben, um ihre Erfolgschancen abzuschätzen.
- Gibt es Finanzierungsmöglichkeiten für bestimmte Aspekte meines Unternehmens?
- Was sind die spezifischen Bedingungen und Vorteile?
- Welche Kosten und Aufwände sind damit verbunden?
- Welche Risiken muss ich beachten (z. B. im Hinblick auf Förderungsrückzahlungen).
Unternehmen sollten bei der Kontaktaufnahme zu Beratern aber unbedingt auf Seriosität achten: Welche Zertifizierungen liegen vor und welche erfolgreichen Förderprojekte wurden bereits absolviert. Zertifizierte Berater können für KMU auch die oft sehr aufwändige Kommunikation mit den Förderinstanzen übernehmen.
Innovationsassistenten – Mitarbeiter für Innovation vom Staat mitbezahlen lassen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen die Neueinstellung eines Innovationsassistenten planen, um den Technologie- und Wissenstransfer in Ihrem Betrieb zu stärken,
können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Innovationsassistenten generieren im Rahmen eines konkreten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens neue technische
Erkenntnisse und Erfahrungen oder entwickeln neue oder wesentlich verbesserte Produkte und Verfahren bzw. Herstellungsverfahren.
Das Programm fördert die Einstellung solcher Innovationsassistenten (in der Regel (Jung-)Ingenieure) oder Hochschulabsolventen von naturwissenschaftlich-technischen Studiengängen) mit
bis zu 25.000 Euro über zwei Jahre lang. Liegt die Gründung des Unternehmens zudem nicht länger als fünf Jahre zurück, können sogar zwei Innovationsassistenten pro
Unternehmen gefördert werden.
ZIM: Neue technische Entwicklungen vorantreiben mit minimiertem Risiko
Das Bundesministerium für Wirtschaft bietet mit dem „Zentralen Innovationsprogramm
Mittelstand" (ZIM) eines der aktuell bedeutendsten Instrumente zur Förderung von Innovationen an. Auch ZIM unterstützt gezielt KMU. Je nach Projekt beträgt die
Förderung bis zu 320.000 Euro.
Besonders interessant: das ZIM-Programm fokussiert Entwicklungen, die ein technisches Risiko beinhalten. Durch einen erfolgreichen Projektabschluss hofft der Staat darauf,
dass sich die Investition für ihn amortisiert – in Form von neuen Steuereinnahmen durch den Verkauf des Produkts und Unternehmenswachstum.
Die wichtigsten Vorteile:
- der Staat Unternehmen übernimmt 50 Prozent der erforderlichen Investitionskosten.
- Manche Projekte müssen abgebrochen werden, falls sich technische Probleme nicht lösen lassen. Dann gibt es keine Rückforderungen der bis zu diesem Zeitpunkt eingesetzten Fördermittel.
Diese Flexibilität ermöglicht es Unternehmen, einen Teil des Risikos auf den Staat zu übertragen und so ihre Innovationsprojekte ohne übermäßige Sorgen vor finanziellen Verlusten durchzuführen. Das ZIM-Programm ist damit eine sehr gute Möglichkeit, Innovationen im Mittelstand zu fördern, das technische Risiko aufzuteilen und gleichzeitig die wirtschaftliche Entwicklung von Unternehmen und damit auch den Wirtschaftsstandort Deutschland zu fördern.
Unternehmen im Umbruch: KMU-Unterstützung für digitale Transformation
Der Staat unterstützt KMU (von drei bis 499 Mitarbeitern) auch bei spezialisierten Digitalisierungsprojekten. Der Staat fördert hiermit besonders die Unternehmen, die sich
aktuell in einer Umbruchsituation befinden und ihren Weg in die Zukunft sichern wollen – vorausgesetzt, dass das Unternehmen noch insolvenzfähig ist und nur maximal 50
Prozent des Eigenkapitals durch Verluste verloren hat. Verschuldete oder insolvente Unternehmen können sich durch andere Programme unterstützen lassen.
Die wesentlichen Vorteile:
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- gefördert werden können auch Partnerunternehmen, z. B. im Hinblick auf die Lieferkette.
- jährliche Wiederbeantragung für schrittweise digitale Weiterentwicklung
Unternehmen, die in Lieferketten kooperieren und diese digitalisieren möchten, können gemeinsam eine Förderung beantragen. Jedes beteiligte Unternehmen erhält dabei den
gleichen Höchstbetrag von maximal 100.000 Euro. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags sind die Digitalisierungsstrategie und damit verbundene Maßnahmen. Das umfasst die aktuelle Nutzung
digitaler Werkzeuge, die angestrebte Entwicklung über ein bis fünf Jahre hinweg und ihre Ziele.
Ein Berater kann hier mit seinem Antrags-Know-how gute Dienste leisten, denn: Ein jährlicher Antrag ermöglicht, die Digitalisierungsstrategie schrittweise
weiterzuentwickeln.
Auch Liquiditätsprogramme unterstützen Investitionen
Unternehmensstärkung mithilfe von finanziellen Mitteln steht im Fokus der bekanntesten Förderbank Deutschlands, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese bietet nicht nur Darlehen und vergünstigte Zinssätze, sondern stellt auch Liquiditätsprogramme, um Unternehmen in Phasen erhöhten Kapitalbedarfs zu unterstützen. Ergänzend zu den Leistungen der KfW spielen auch Bürgschaften von Bürgschaftsbanken eine hilfreiche Rolle – häufig sogar mit einer Haftungsfreistellung von bis zu 80 Prozent.
Fehlerhafte Anträge können schnell das Förderungs-Aus bedeuten
Wirklich entscheidend ist bei vielen Programmen, die Anträge korrekt auszufüllen. Unvollständige Anträge werden meist einfach abgelehnt. KMU, sollten also beachten, dass sich gerade in
diesem Schritt die Expertise von spezialisierten Unternehmensberatern lohnt.
Sie wissen genau, welche Unterlagen notwendig sind. Denn sie stehen im ständigen Austausch mit dem Fördergeber, um unklare Sachverhalte, die in den Antragsbedingungen nicht enthalten oder
nicht detailliert beschrieben sind, im Vorfeld zu klären. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Fördergeber vielfach Nachfragen haben, auch bei vermeintlich im Antrag bereits erläuterten
Sachverhalten.
Los geht’s! Aber bitte erst nach positivem Bescheid
Bei Projekten, die durch spezifische Programme unterstützt werden, dürfen Unternehmen erst nach Genehmigung des Förderantrags aktiv werden. Vorherige Planungen, Strategien und
Kostenschätzungen sind erlaubt, jedoch dürfen keine Verträge oder Bestellungen abgeschlossen werden.
Nach Erhalt des Vorbescheids können Sie beginnen, investieren und müssen anschließend einen Verwendungsnachweis mit Belegen einreichen. Die Auszahlung erfolgt meist erst nach einer
ausführlichen Prüfung des Fördergebers, die je nach Förderprojekt und -volumen unterschiedlich lange dauern kann.
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